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BGH-Urteil zum Todesfall von Oury Jalloh

Wie Karin Milger, Sprecherin des Bundesgerichtshofs, in der Tagesschau gestern öffentlich bekannt gab, hat der BGH in Karlsruhe dem Landgericht Magdeburg zugestimmt: Der diensthabende Polizeibeamte wird mit einer Geldstrafe sanktioniert. Oury Jalloh verbrannte im polizeilichen Gewahrsam in seiner Zelle an Händen und Füßen gefesselt lebend. Das Urteil des BGH bestätigt damit die Annahme, dass Oury Jalloh sich selbst anzündete. Für die zahlreichen Unterstützer der Initiative BREAK THE SILENCE - INITIATIVE IN GEDENKEN AN OURY JALLOH e.V., die sich an der Aufklärung des Prozesses beteiligen, ein schwer vorstellbares Unterfangen. Man lese bspw. den Pressespiegel auf der Webseite:

https://initiativeouryjalloh.wordpress.com/pressespiegel/

 

Dieser Artikel wird unterstützt vom Kulturbüro der Stadt Karlsruhe.

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